NEUES IM DEZEMBER 2021

Ein Prüfbericht der Versicherung, stellt ein Gutachten des Sachverständigen nicht in Frage

Das AG Münster (Urteil 5 C 1196/21) verhandelte die Problematik, inwiefern ist ein Prüfbericht der regulierenden Versicherung oder einer der ihr angeschlossenen Prüforganisationen (z.B. ControlExpert oder ClaimsControlling) nach einem Haftpflichtschaden für den Geschädigten nach einem Unfall bindend.

In der Begründung des AG Münster wird darauf verwiesen, dass bei dem Geschädigten, für die Bewertung des Prüfberichtes, eine gewisse Sachkenntnis vorliegen muss. Ist dies nicht der Fall, ist der Prüfbericht für den Geschädigten nicht nachvollziehbar. Der Geschädigte muss sich darauf verlassen können, dass der von ihm beauftragte Kfz- Sachverständige den Schaden an seinem Fahrzeug fach- und sachgerecht begutachtet hat. Aus diesem Grund nimmt ein technisch erstellter Prüfbericht auch keinen Einfluss auf das vor Ort, von einem Sachverständigen erstellte Gutachten. Des Weiteren beeinflusst der Prüfbericht nicht, die Reparatur nach Vorgabe des Gutachtens durchführen zu lassen (LG Münster, Hinweisbeschluss vom 13.05.2020, Az. 3 S 2/20).

Wichtig | Das AG verweist auch auf den Umstand, dass es keine Rolle spielt, ob die Rechnung durch den Geschädigten  bereits beglichen wurden ist.