BGH: Zweiter Totalschaden ändert nichts am Schadenersatz aus dem ersten Unfall
Für die fiktive Schadenabrechnung ist das spätere Schicksal eines beschädigten Fahrzeugs grundsätzlich unerheblich. Wird es vor einer Reparatur erneut beschädigt, hat das auf den Schadenersatzanspruch aus dem ersten Unfall keinen Einfluss. Das hat der BGH für den Fall zweier kurz aufeinanderfolgender rechnerischer Totalschäden entschieden, bei denen das Fahrzeug nach dem ersten Unfall noch fahrbereit war.






