Neues im September 2022 | Reparaturkosten
Geschädigter darf auf „sein“ Gutachten vertrauen
Ein vom Versicherer vorgelegtes Gegengutachten ändert nichts daran, dass sich der Geschädigte nach wie vor auf das von ihm selbst eingeholte Gutachten verlassen darf. Denn der Geschädigte kann nicht beurteilen, welches der beiden Gutachten richtig ist, entschied das AG Wesel.






