Totalschäden

BGH-Urteil zu Totalschäden – Update im Mai 2026

Da für die fiktive Abrechnung eines Sachschadens das weitere Schicksal der beschädigten Sache keine Rolle spielt, ist es für den Schadenersatzanspruch des Geschädigten unerheblich, ob die Sache später erneut beschädigt wird. Das ist der Leitsatz der BGH-Entscheidung zur Abrechnung zweier sich kurz hintereinander ohne zwischenzeitliche Instandsetzung ereignenden rechnerischen Totalschäden, wobei das Fahrzeug nach dem ersten noch nutzbar war.

Gutachten

Neues im Oktober 2022 | Gutachterkosten

AG Berlin-mitte stützt Grundsatz der Waffengleichheit.
Der Geschädigte ist grundsätzlich berechtigt, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn der Schädiger bereits einen eigenen Sachverständigen beauftragt hatte, so das AG Berlin-Mitte. |

Neues im September 2022 | Reparaturkosten

Geschädigter darf auf „sein“ Gutachten vertrauen
Ein vom Versicherer vorgelegtes Gegengutachten ändert nichts daran, dass sich der Geschädigte nach wie vor auf das von ihm selbst eingeholte Gutachten verlassen darf. Denn der Geschädigte kann nicht beurteilen, welches der beiden Gutachten richtig ist, entschied das AG Wesel.

130Prozent

Neues im Juli 2022 | 130-%-Regelung

Häufiger jetzt junge Autos, Wertminderung wird wichtig
Derzeit wird nach Unfallschäden fast alles repariert, was noch repariert werden kann. Sogar junge Fahrzeuge werden im Rahmen der 130-ProzentRechtsprechung instandgesetzt. Denn die Alternative der Ersatzbeschaffung ist wegen der aktuellen Verhältnisse am Markt der jungen Gebrauchten und auch der Neuen oftmals nicht, jedenfalls aber nicht vorhersehbar zuverlässig gegeben.