Neues im März 2021

Reparatur durchgeführt und trotzdem fiktive Abrechnung

Eine regulierende Versicherung rechnet bei einem Geschädigten mit einer Fantasiezahlung einen Unfallschaden ab und wollte somit erzwingen, dass der Geschädigte seine entstandenen Kosten des Unfallschadens offenlegt. Das OLG München entschied mit Urteil vom 17.12.2020, Az. 24 U 4397/20 dagegen. Man muss die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten nicht offenlegen.

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