NEUES IM MÄRZ 2022
Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt klar: 130-Prozent-Regelung mit gebrauchten Ersatzteilen In seinem Urteil vom 16.11.2021, Az. VI ZR 100/20, stellt der BGH klar, sollte es einem Geschädigten gelingen, entgegen eines Gutachten, des vom ihm beauftragten Kfz- Sachverständigen, die erforderliche und notwendige Reparatur mit gebrauchten Ersatzteilen im Rahmen der 130-Prozent-Grenze in dem Umfang, wie im Gutachten beschrieben Read more about NEUES IM MÄRZ 2022[…]