Haftpflichtschaden
(unverschuldeter Fahrzeugschaden an Ihrem Fahrzeug)
- Begutachtung des Schadens taggleich oder spätestens innerhalb von 24 Stunden
- Aufnahme des Schadens bei Ihnen Daheim, auf Arbeit, in Ihrem Autohaus, Ihrer Werkstatt oder wo immer
Ihr Fahrzeug gerade steht. - Professionelle Beratung über Abläufe, Gutachten und alle für Sie wichtige Informationen zum Schaden.
- Professionelle Erstellung des Gutachtens mit allen relevanten Daten, wie z.B. Reparaturkosten, Wertminderung,
Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturdauer, Mietwageneinstufung und Nutzungsausfallentschädigung. - Fertigstellung des Gutachtens in der Regel spätestens 24 Stunden nach Schadenaufnahme.
- Wenn gewünscht, Abschlussgespräch mit Erläuterung und Erklärung zum Gutachten sowie Beratung zum weiteren
Verlauf der Schadenregulierung. Fachkundige Hilfestellung in der weiteren Schadenabwicklung.
WICHTIG!!! DIESE LEISTUNGEN SIND FÜR SIE BEI EINEM UNVERSCHULDETEN SCHADENEREIGNIS KOMPLETT KOSTENFREI UND WERDEN DURCH DIE REGULIERENDE VERSICHERUNG ÜBERNOMMEN.
Kaskoschaden
(verschuldeter Unfall oder Vandalismus) und Teilkaskoschaden
- Professionelle Beratung zum Schaden per Telefon, Mail oder Fahrzeugvorführung an der Büroadresse. (kostenfrei)
- Aufnahme und Sicherstellung der Beschädigungen, Erstellung eines Gutachtens unter Maßgabe von kaskorelevanten
Gesichtspunkten. (gegen Gebühr nach Zeitaufwand und Rücksprache) - Überprüfung von durch die regulierende Versicherung, Prüforganisationen (DEKRA/ TÜV) oder anderen durch die
regulierende Versicherung beauftragte Kfz- Sachverständige erstellte Gutachten, auf Vollständigkeit, fachgerechte
Ausführung und Wahrung der Ansprüche des Versicherungsnehmers. (gegen Gebühr, nach Zeitaufwand und Rücksprache)
Bagatellschaden
(Schäden am Fahrzeug bei einer Schadensumme unter 750,00 Euro)
- Professionelle Beratung zum Schaden per Telefon, Mail oder Fahrzeugvorführung an der Büroadresse. (kostenfrei)
- Erstellung eines Kostenvoranschlages gegen Gebühr in Höhe von 89,25 Euro inkl. 19% Mwst.
Fahrzeugbewertung / Wertgutachten
(z.B. für das Finanzamt oder bei Trennung von Ehe- und Lebensgemeinschaften)
- Fach- und Sachgerechte Ermittlung der verschiedensten Fahrzeugwerte, wie z.B. Einkaufswert, Verkaufswert, Marktwert, Werte mit Berücksichtigung der Mehrwertsteuer usw., nach den Bedürfnissen unserer Auftraggeber.
- Erstellung entsprechender Bewertungsgutachten zum privaten Gebrauch oder zur Vorlage beim Finanzamt sowie anderen Behörden.