24. März 2021

Rund ums Fahrrad

Warum ein Gutachten für den nicht selbst verschuldeten Schaden am Fahrrad?

Da es Ihnen Zeit und Kosten erspart. Auch ein Gutachten für Ihr Fahrrad ist bei einem unverschuldeten Unfall oder einer nicht selbst verschuldeten Beschädigung in der Regel kostenfrei. Der Sachverständige rechnet direkt mit der regulierenden Versicherung ab. In der heutigen Zeit, wo Fahrräder deutlich an Wertigkeit gewonnen haben, ist ein Gutachten bei einer nicht selbst verschuldeten Beschädigung von Ihrem Fahrrad unumgänglich. Wie bei einem Kraftfahrzeug müssen wichtige Werte, wie z.B. Reparaturwert, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert ermittelt werden, damit Sie Ihre berechtigten Ansprüche in vollen Umfang gegenüber dem Schädiger und/ oder seiner Versicherung geltend machen können.

Warum ein Gutachten von einem Sachverständigen und nicht vom Fahrradhändler?

Ein Fahrradhändler oder eine Fahrradwerkstatt kann Ihnen ohne weiteres einen Kostenvoranschlag erstellen, um Ihnen eine Schadenregulierung zu ermöglichen. Was sie Ihnen nicht ausweisen können, ist unter anderem eine Wertminderung. Diese kann Ihnen nur ein Sachverständiger ermitteln. Des Weiteren tun sich Werkstätten und Händler schwer Restwerte für Fahrräder zu ermitteln. Diese werden aber benötigt um Ihnen die Möglichkeit zu geben eventuell einen Totalschaden abzurechnen. Nicht jeder vertraut einem verunfallten Fahrrad (z.B. mit Carbonrahmen) und möchte aus diesem Grund die Möglichkeit einer Regulierung über Totalschaden nutzen, um ein neues oder neueres Fahrrad zu erwerben.

Besonderheiten bei den heutigen Fahrrädern

  • Carbonrahmen: Der Carbonrahmen (hergestellt aus » Kohlenstofffasern) kommt in der Fahrradindustrie immer häufiger mit seinen Vorteilen zum Einsatz. Gleichbedeutend ist dies aber mit einem Anstieg der Fahrradpreise verbunden, womit wir wieder bei der gestiegenen Wertigkeit der Fahrräder wären und ein Gutachten bei Beschädigung unumgänglich ist. Denn nicht jede Beschädigung am Carbonrahmen lässt sich reparieren. Muss eine Reparatur ausgeschlossen werden, bleibt nur noch die kostenintensive Erneuerung des Bauteils. Wird dadurch der Fahrradwert überschritten, liegt ein Totalschaden vor.
  • Fahrradwelt: Die Vielzahl der heutigen Fahrradwelt ist überwältigend. Es fällt einem schwer, schon den Überblick bei den einzelnen Fahrradtypen (z.B. » Cyclocrossrad, » Dirt-Bike, » Hardtail, » Trekkingrad usw.) zu behalten, geschweige denn der einzelnen Fahrradkomponenten (z.B. Schaltwerk, Umwerfer, Zahnkranzpaket usw.) dazu kommen dann noch die verschiedenen Hersteller dieser Artikel.

Vertrauen Sie uns, wir behalten für Sie den Überblick!