
Haftpflichtschaden
(Unverschuldet)
IHRE RECHTE
- Aufnahme des Schadens am Unfallort durch die Polizei (wird immer empfohlen)
- Freie Wahl der Reparaturwerkstatt! Egal was Ihnen die regulierende Versicherung anbietet, lassen Sie sich bei Kontaktaufnahme der regulierenden Versicherung nicht unter Druck setzen!
- Freie Wahl eines KFZ- Sachverständigen (kostenfrei), wir betonen noch einmal, egal was Ihnen die Versicherung schreibt oder am Telefon sagt, der Kfz- Sachverständige ist für Sie in so einem Fall immer kostenfrei, um Ihre Ansprüche in Ihrem Sinne durchzusetzen.
- Dieses Recht gilt auch weiterhin, wenn schon ein Kostenvoranschlag oder Gutachten von einem
Kfz- Sachverständigen der regulierenden Versicherung vorliegt. Beauftragen Sie keinen KFZ- Sachverständigen der regulierenden Versicherung. - Sie können zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Rechtsanwalt (kostenfrei) beauftragen, ohne Notwendigkeit einer eigenen Rechtsschutzversicherung.
- Sollte Ihnen durch das Unfallgeschehen ein Verletzung zugefügt wurden sein, haben Sie eine freie Arztwahl sowie das Recht auf Erstattung von » Schmerzensgeld. Bei einer Schmerzensgeldforderung empfehlen wir Ihnen in allen Fällen die Beratung durch einen Rechtsanwalt. Geregelt wird die Thematik im » Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 253 Immaterieller Schaden.
- Ist Ihr Fahrzeug nach Einschätzung des Kfz- Sachverständigen nach dem Unfallschaden nicht verkehrssicher, steht Ihnen für den Zeitraum der Wiederherstellung des Fahrzeuges oder bei einem Totalschaden für den Zeitraum der Ersatzbeschaffung ein Unfallersatzfahrzeug oder die durch den KFZ- Sachverständigen ermittelte » Nutzungsausfallentschädigung (Geldbetrag/ pro Tag) zu. Bitte beachten Sie, dass bei Buchung eines Mietwagens keine überteuerten Sondertarife vom Autohaus oder der Mietwagenfirma zur Anwendung kommen.
- Wahlweisse Erstattung des Unfallschadens auf » fiktiver Abrechnung (netto Auszahlung nach Gutachten) wenn Sie die Reparatur später oder überhaupt nicht vornehmen möchten.
- Erstattung von » Wertminderung, wenn diese durch den Kfz- Sachverständigen ermittelt wurden ist.
- Die Erstattung aller im Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen stehenden Kosten, wie z.B. Abmelde- und Zulassungskosten, Nebenkostenpauschale usw..
- Sie müssen den Schaden nicht Ihrer eigenen Versicherung melden.
IHRE PFLICHTEN
- Auf die » Schadenminderungspflicht wird vielfach durch den Schadenregulierer verwiesen. Sie sollten als Geschädigter den Schaden in einem angebrachten Rahmen halten und dürfen keine unnötigen Kosten produzieren. Beachten Sie also bitte die „Pflicht gegen sich selbst“ (die Obliegenheit) Grundsätzlich ist die Schadenminderungspflicht im » Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 254 Mitverschulden geregelt.
- Sollte Ihr Fahrzeug finanziert oder geleast sein, melden Sie den Schaden der Bank oder der Leasinggesellschaft.
Kaskoschaden
(Verschuldeter Unfallschaden und » Vandalismus)
IHRE RECHTE
- Insofern Sie über keinen sogenannten Werkstatttarif (u.E. nicht empfehlenswert) bei Ihrer Vollkasko-Versicherung verfügen, haben Sie eine freie Wahl Ihrer Reparaturwerkstatt und müssen nicht auf das Angebot Ihrer Versicherung eingehen, um Ihr Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt instandsetzen zu lassen.
IHRE PFLICHTEN
- Melden Sie den Schaden und das Unfallgeschehen unverzüglich bei Ihrer Versicherung.
Teilkaskoschaden
(Brand, Diebstahl, Glas-, Wild- und » Elementarschäden)
IHRE RECHTE
- Insofern Sie über keinen sogenannten Werkstatttarif (u.E. nicht empfehlenswert) bei Ihrer Vollkasko-Versicherung verfügen, haben Sie eine freie Wahl Ihrer Reparaturwerkstatt und müssen nicht auf das Angebot Ihrer Versicherung eingehen, um Ihr Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt instandsetzen zu lassen.
IHRE PFLICHTEN
- Unverzügliche Meldung des Schadeneintritts bei Ihrer Versicherung.
Haben Sie Fragen zu diesen Themen, nutzen Sie den kürzesten Weg zur Antwort!
0172-3520111
0351-4940527
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unfall@gutachten-apt.de
Wir haben für Sie Formulare vorbereitet, die Sie im Bedarfsfall bei der Erstellung des genauen Unfallhergangs unterstützen. Hilfreich ist es, diese Dokumente direkt im Fahrzeug zu hinterlegen. So sind Sie, egal ob Verursacher oder Geschädigter, gut vorbereitet für die Erfassung der wesentlichen Informationen.
