Bagatellgrenze

AG Bad Neustadt a. d. Saale zur Bagatellgrenze

Auch bei kleineren Schäden darf der Geschädigte grundsätzlich einen Schadengutachter beauftragen. Auf einen Kostenvoranschlag muss er sich nicht verweisen lassen. Gleichwohl hat die Schadenshöhe Einfluss auf den Umfang des Gutachtens: Liegt der Schaden unterhalb der Bagatellgrenze, darf kein umfassendes Schadengutachten in Auftrag gegeben werden.