Fiktive Abrechnung

AG Berlin-Mitte zur Abrechnung fiktiver Reparaturkosten: Ein Prüfbericht zum Reparaturumfang ist ohne Bedeutung

Der Kläger, der fiktive Reparaturkosten nach Gutachten abrechnet, genügt den Anforderungen an die Darlegung der Schadenshöhe, wenn er den Schaden auf der Grundlage eines von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens beziffert. Die Übersendung eines Prüfberichts an den Geschädigten genügt den Anforderungen an die Darlegungslast des Versicherers hinsichtlich eines niedrigeren Schadens nicht, entschied das AG Berlin-Mitte.

Keine Verweisung

Scheckheftgepflegt, aber unreparierter Vorschaden: Dennoch keine Verweisung

Der BGH schützt mit den Verweisungssperren die Gewährleistungs- und Garantieansprüche einerseits und das verkaufsfördernde Prädikat „scheckheftgepflegt“ andererseits. Weder wird ein unreparierter Karosserieschaden Probleme bei Gewährleistung und Garantie bereiten, noch wäre es unzulässig, mit „scheckheftgepflegt, aber zwei Dellen“ zu werben. Wem die Beule egal ist, möchte dennoch lieber das technisch gut gewartete Fahrzeug kaufen. So sieht es glasklar das AG Kiel.

Totalschäden

BGH-Urteil zu Totalschäden – Update im Mai 2026

Da für die fiktive Abrechnung eines Sachschadens das weitere Schicksal der beschädigten Sache keine Rolle spielt, ist es für den Schadenersatzanspruch des Geschädigten unerheblich, ob die Sache später erneut beschädigt wird. Das ist der Leitsatz der BGH-Entscheidung zur Abrechnung zweier sich kurz hintereinander ohne zwischenzeitliche Instandsetzung ereignenden rechnerischen Totalschäden, wobei das Fahrzeug nach dem ersten noch nutzbar war.

Team Update

NEUES in 2026 – TEAM UPDATE

Lieber Peter Kuhlberg – wir bedanken uns für deine Arbeit bei uns und wünschen gute Erfolge im neuen Job! Liebe Anita Tschauder – auch dir möchten wir danken und gleichzeitig viel Freude im neuen Lebensabschnitt wünschen! Und. Herzlich Willkommen im Team, lieber Johannes Augustin.

Gutachten

Neues im Oktober 2022 | Gutachterkosten

AG Berlin-mitte stützt Grundsatz der Waffengleichheit.
Der Geschädigte ist grundsätzlich berechtigt, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn der Schädiger bereits einen eigenen Sachverständigen beauftragt hatte, so das AG Berlin-Mitte. |