AG Berlin-Mitte zur Abrechnung fiktiver Reparaturkosten: Ein Prüfbericht zum Reparaturumfang ist ohne Bedeutung
Der Kläger, der fiktive Reparaturkosten nach Gutachten abrechnet, genügt den Anforderungen an die Darlegung der Schadenshöhe, wenn er den Schaden auf der Grundlage eines von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens beziffert. Die Übersendung eines Prüfberichts an den Geschädigten genügt den Anforderungen an die Darlegungslast des Versicherers hinsichtlich eines niedrigeren Schadens nicht, entschied das AG Berlin-Mitte.






